Trinkwasserressourcen müssen stärker geschützt werden

WWF-Magazin Regional 1/20

 

Bei Abbauprodukten von Chlorothalonilhaltigen Pflanzen­schutz­mitteln kann eine Gesund­heits­gefährdung nicht aus­ge­schlossen werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat daher den Einsatz von Chlorothalonil per 1. Januar 2020 ver­boten.  

Im Oktober musste Eniwa eine Wasserfassung in Suhr abstellen. Wie kam es dazu?

Nach der Festlegung des Höchstwerts für Chlorothalonilrückstände durch das Bundesamt führte die Eniwa im September 2019 Sonderbeprobungen zur Überwachung der Trinkwasserqualität durch. Bei der Messung stellte man einen erhöhten Chlorothalonilwert im Grundwasserpumpwerk in Suhr fest. Nach weiteren, aufwändigen Einzelbeprobungen konnte anfangs Oktober der erhöhte Wert der Wasserfassung Nummer 6 zugeordnet werden, woraufhin Eniwa diese sofort vom Netz nahm. Das den Kundinnen und Kunden gelieferte Trinkwasser hatte jedoch jederzeit eine einwandfreie Qualität (Mischwasser).

Wie ist die aktuelle Situation?

Sonderbeprobungen durch das Amt für Verbraucherschutz im November und Dezember ergaben einwandfreie Befun­de im Verteilnetz von Eniwa. Das Wasser bei öffentlichen Brunnen, im Reservoir sowie an Hydranten weist überall einen Chloro­thalonilwert deutlich unter dem zulässigen Höchstwert auf.

Besteht im Aargau die Gefahr von Wasserknappheit?

Bislang konnte auch bei erhöhtem Bedarf im Sommer genügend Trink­wasser zu den Kundinnen und Kunden geliefert werden. Die Kapazität jeder einzelnen Wasserfassung ist jedoch relevant. Ein gleichzeitiger Ausfall mehrerer Fassungen könnte unter Um­ständen zu Engpässen führen.

Weshalb fordert Eniwa einen stärkeren Schutz des Grundwassers sowie ein Verbot von Pesti­ziden und Fungiziden, die selbst bei sehr geringer Konzentration einer einwandfreien Trinkwasser­versorgung schaden?

Eniwa kann kein Verbot für das Ausbringen von gesundheitsgefährdenden Stoffen erlassen. Dies kann lediglich der Bund. Mit seinem Entscheid, den Wirkstoff Chlorothalonil per 1. Januar 2020 zu verbieten, hat das BLW nun den wichtigsten Schritt getan. Zuvor waren Eniwa, so wie allen anderen Trink­wasserversorgern, die Hände gebunden.
Die Forderung gilt neben Chlorothalonil für alle Stoffe, welche vom BLW als relevant eingestuft werden.

Würden Sie eine Einschränkung des Einsatzes von chemisch-synthetischen Pestiziden im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen im Aargau begrüssen?

Ja, die Trinkwasserressourcen müssen stärker vor schädlichen Fremdstoffen geschützt werden. Nur so kann Eniwa auch weiterhin unbehandeltes und damit auch sehr preiswertes Grund­-wasser als wichtigstes Lebensmittel zu den Kundinnen und Kunden liefern. 

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